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Künstliche Befruchtung: Kommission für Vorgaben-Lockerung

Künstliche Befruchtung: Kommission für Vorgaben-Lockerung | Yahoo! Nachrichten

Mainz (dpa) - Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hat sich für eine Lockerung der gesetzlichen Vorgaben bei der künstlichen Befruchtung ausgesprochen. Die Auflage, nicht mehr als drei Embryonen zu erzeugen, sollte aufgehoben werden, heißt es in einem am Mittwoch in Mainz vorgestellten Bericht der Landeskommission zum Thema "Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz".

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Außerdem sollte die Untersuchung der Eizellen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden (Präimplantationsdiagnostik).

Nach Angaben der Kommission ist es bisher untersagt, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen zu erzeugen. Das Gremium sprach sich zudem dafür aus, die Verpflichtung aufzuheben, alle erzeugten Embryonen auch in die Gebärmutter einzupflanzen. Dadurch bestehe eine erhebliche Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften, die nach dem Stand der Medizin für die Frau und für das entstehende Leben sehr risikoreich sein könnten.

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