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"Schwangerschaft auf Probe vermeiden"

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Mainz (ddp-rps). Die Bioethik-Kommission des Landes fordert eine Lockerung der gesetzlichen Vorgaben für die künstliche Befruchtung. Dazu hat die Kommission in mehreren Sitzungen acht Empfehlungen erarbeitet, teilte der Vorsitzende des Gremiums, Justizminister Herbert Mertin (FDP) bei der Vorstellung des Abschlussberichtes am Mittwoch in Mainz mit. Eine gesetzgeberische Initiative sei derzeit nicht geplant, weil im Bundestag keine Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung bestehe. Zunächst solle ein gesellschaftlicher Diskurs über das Thema einsetzen. Grüne und CDU im Landtag kritisierten die Forderungen scharf.

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Eine wesentliche Forderung der Fachleute ist die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Einzelfällen. "Wir wollen keine maßgeschneiderten Kinder", betonte Mertin, aber darum gehe es bei der PID auch nicht. Es sei sinnvoll, eine Untersuchung zu machen, wenn eine bestimmte Erkrankung befürchtet wird. Damit ließe sich vermeiden, dass die Frau eine "Schwangerschaft auf Probe" durchleben müsse, weil ein kranker Fötus später abgetrieben werden müsse.

Zudem fordert die Kommission, die strikte Vorschrift von drei erzeugten Embryonen in einem Zyklus der Frau aufzuheben. Im Zuge dessen soll auch die Pflicht zur Verpflanzung aller Embryonen fallen und eine Auswahl des mutmaßlich lebensfähigsten "nach Augenschein" erlaubt werden. Das soll risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften verhindern. Allerdings könne damit keine Aussage über Behinderungen oder das Geschlecht des Kindes gefällt werden, betonte Mertin.

Ein dritter Teil der Forderungen bezieht sich auf die umstrittene Stammzellenforschung. Hier will die Kommission erreichen, dass das grundsätzliche Verbot der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen mit seiner so genannten Stichtagsregelung aufgehoben wird. Diese erlaubt eine Forschung in Ausnahmefällen, wenn die Zellen aus dem Ausland importiert und von Embryonen abstammen die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden.

Zudem ist es nach Ansicht der Experten erforderlich, eine Regelung zu schaffen, nach der sich deutsche Wissenschaftler ohne strafrechtliches Risiko auch an internationalen Forschungen beteiligen können. Reproduktives Klonen, also zu Fortpflanzungszwecken, lehnt die Kommission ab. Allerdings soll unter Auflagen das therapeutische Klonen erlaubt werden.

Es müsse stets abgewogen werden zwischen den Interessen des werdenden Lebens und der Mutter, betonte Mertin. Dabei müsse man das Schutzrecht des Embryos nach Ansicht der Mehrheit der Kommission allerdings relativieren, da es alleine noch nicht lebensfähig sei. Drei Kommissionsmitglieder hatten sich dem Abschlussbericht der Kommission wegen ethischer Bedenken nicht angeschlossen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Josef Rosenbauer stellte sich gegen die Forderungen der Kommission: "Es muss der Grundsatz gelten, dass menschliches Leben unantastbar bleiben muss. Das muss für den Beginn des Lebens wie für das Ende gleichermaßen gelten." Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ise Thomas, sah die Position des Abschlussberichts als "ethisch nicht vertretbar". Mit der Einführung der PID würde die Kommission ein Tabu auf dem Weg zum Mensch nach Maß brechen.

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