Frauenärzte wollen Gesetzesänderung bei Embryoschutz
BERLIN (ner). Frauenärzte und Reproduktionsmediziner haben die Justizminister der Länder zu einer liberalen Auslegung oder einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) aufgefordert. Die derzeitige Rechtspraxis gefährde die Gesundheit vieler Mütter und Neugeborenen nach künstlicher Befruchtung. Fortschritte der Reproduktionsmedizin, wie sie im Ausland bereits angewendet werden, würden hierzulande durch das ESchG verhindert.
In einem Brief an die Länder-Justizminister fordern die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie der Dachverband für Reproduktionsbiologie und -medizin (DVR) eine "angepaßte Auslegung" des ESchG. Dieses verbietet bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) bislang die Erzeugung von mehr als drei Embryonen und die gezielte Auswahl eines oder zweier dieser Embryonen zur Übertragung in die Gebärmutter.
Im Ausland wird oft nur noch ein Embryo übertragen
International setze sich der Einzeltransfer jener Embryonen mit dem besten Entwicklungspotential durch, sagte Professor Klaus Diedrich aus Lübeck beim DGGG-Jahreskongreß in Berlin. Dadurch würden Mehrlingsschwangerschaften vermieden. In Deutschland liegt deren Rate nach IVF aktuell bei 25 Prozent.
Mehrlingsschwangerschaften führen vermehrt zu Gestosen, Frühgeburten sowie Entwicklungsstörungen bei den Kindern und gefährden zudem die Mütter. Mit der Übertragung von nur einem Embryo können mindestens ebenso gute Schwangerschaftsraten erreicht werden wie mit der Implantation mehrerer Embryonen. Bis zu 40 Prozent der Schwangerschaften werden erfolgreich ausgetragen.
Präimplantationsdiagnostik ist für Auswahl nicht erforderlich
Die Reproduktionsmediziner haben juristische Gutachten eingeholt, wonach das ESchG so interpretiert werden könne, daß zunächst nur ein oder zwei Embryonen übertragen werden. Überzählige Embryonen könnten kryokonserviert und gegebenenfalls bei weiteren Reproduktionsversuchen verwendet werden. Eine Präimplantationsdiagnostik zur Embryo-Auswahl, die in Deutschland verboten ist, sei nicht nötig, hieß es. Die morphologische Beurteilung unterm Mikroskop reiche aus.
Das ESchG steht unter http://bundesrecht.juris.de/eschg/index.html.
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