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Wissenschaftler für die Zulassung von PID

Berlin – Eine Arbeitsgruppe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften hat sich für eine Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland ausgesprochen. Die in mehreren europäischen Ländern zugelassene Untersuchung eines außerhalb des Mutterleibes gezeugten Embryos solle „unter strengen Rahmenbedingungen“ erlaubt werden, heißt es in dem Forschungsbericht "Gendiagnostik in Deutschland", den die interdisziplinäre Arbeitsgruppe "Gentechnologiebericht" der Akademie am Dienstag in Berlin vorstellte. Darin mahnt sie auch eine einheitliche gesetzliche Regelung für Gentests an.

Derzeit ist die PID in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz untersagt. Die Arbeitsgruppe bezeichnet es als Wertungswiderspruch, dass die Entscheidung darüber, was mit einem Embryo vor der Einpflanzung in den Mutterleib geschehe, genommen sei, danach aber in vollem Umfang zugestanden werde. PID solle auf wenige Zentren beschränkt werden, die strengen Akkreditierungskriterien unterliegen müssten. Als Argument für eine Gesetzesänderung verweisen die Experten darauf, dass sich auch die Bundesärztekammer für eine Lockerung des Embryonenschutzgesetzes ausgesprochen habe. Ein Sprecher der Bundesärztekammer wies auf Anfrage diese Darstellung als unzutreffend zurück.

Der Forschungsbericht verweist auch auf eine rückläufige Zahl von Pränataldiagnostik (PND), bei der der Embryo im Mutterleib untersucht wird. Gründe sind nach Einschätzung des Hannoveraner Humangenetikers Jörg Schmidtke, Mitglied der Arbeitsgruppe, die zurückgehende Geburtenrate sowie weitere Fortschritte bei anderen Untersuchungsmethoden.

Zudem betonen die Experten „ein deutliches Ungleichgewicht zwischen der gesteigerten Zahl an molekulargenetischen Untersuchungen und der Anzahl an genetischen Beratungen“. Das liege auch an der zu geringen finanziellen Erstattung. Wenn ein Fachmediziner für eine drei- bis vierstündige Beratung nach den Sätzen der Krankenkassen 120 Euro erhalte, sei ein großer Anreiz „nicht gegeben“.

Eine strikte Absage erteilte Schmidtke frei im Internet erhältlichen Gentests. Solche Tests seien unseriös „und ihr Geld nicht wert“. Letztlich gefährdeten sie auch das gesellschaftliche Vertrauen in medizinisch wichtige genetische Analysen. © kna/aerzteblatt.de

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