Fortpflanzungsmediziner fordern Gesetzesänderungen
Deutsche Fortpflanzungsmediziner haben die Politik aufgefordert, ungewollt kinderlosen Paaren die Familiengründung zu erleichtern. Allein durch die Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) 2004 seien pro Jahr schätzungsweise 10.000 Geburten verhindert worden, sagte der Vorsitzende des Deutschen In-vitro-Fertilisations-Registers, Klaus Bühler, am Donnerstag in Bonn. Seit dieser Zeit müssen Paare zwei Drittel der Behandlungskosten für künstliche Befruchtungen selbst übernehmen. „Das ist weder sozial noch solidarisch“, so Bühler.
Unter Verweis auf strenge deutsche Regelungen beim Embryonenschutz warnte Bühler vor einem Tourismus für künstliche Befruchtungen, der kaum zu kontrollieren sei. Es sei zudem inkonsequent, dass Krankenkassen auch Behandlungen im Ausland mitfinanzierten, die in Deutschland gesetzlich verboten seien.
Zugleich plädierten die Experten für eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes und eine „patientenorientierte Auslegung“ des Embryonenschutzgesetzes. Der Vorstandsvorsitzende des Dachverbandes Reproduktionsbiologie und -medizin (DVR), Franz W. Geisthövel, beklagte, dass im Rahmen der Reagenzglasbefruchtungen das bewusste Heranwachsenlassen von mehreren Embryonen auf Vorrat und die gezielte Auswahl des entwicklungsfähigsten Embryos untersagt seien. Das erschwere die Behandlung vor allem bei älteren Frauen.
Das Embryonenschutzgesetz verbietet Selektion, Qualitätskontrolle und Vernichtung von Embryonen und verlangt, dass höchstens drei Eizellen befruchtet werden, die dann auch eingepflanzt werden müssen. Die von den Reproduktionsmedizinern seit Jahren vorgebrachte Forderung nach Liberalisierung wird auch von den Kirchen vehement abgelehnt.
Auf dem größten deutschen Kongress zur Reproduktionsbiologie und -medizin tagen in Bonn noch bis Samstag rund 500 Fachleute zu aktuellen wissenschaftlichen, politischen und ethischen Fragen. Veranstalter ist der DVR, ein 2003 gegründeter Zusammenschluss von acht Fachverbänden. © kna/aerzteblatt.de
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