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Ministerium: Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet nicht mit einer gesetzlichen Neuregelung der Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen. Die Forderung des Bundesrats, die gesetzlichen Krankenkassen sollten die Kosten wieder in vollem Umfang übernehmen, hält das Ministerium für nicht umsetzbar. Es rechne nicht mit einer Rücknahme der bestehenden Regelung in dieser Legislatur-Periode, sagte Ministeriumssprecherin Ina Klaus der „Berliner Zeitung“ vom Samstag.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte in der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Dienstag ein stärkeres Engagement der Kassen bei finanziell Bedürftigen, soweit eine realistische Chance auf eine Schwangerschaft bestehe. Der SPD-Politiker verwies dabei auf den hohen Geburtenmangel.

Der CDU-Gesundheitsexperte Hubert Hüppe lehnte eine Ausweitung dieser Kassenleistung grundsätzlich ab. „Ich sehe dafür im Gesundheitsausschuss keine Mehrheit“, sagte er demselben Blatt. Die Methode sei „relativ ineffektiv und keine medizinische Leistung“. Im Übrigen könnten die Länder nicht steigende Kosten im Gesundheitswesen beklagen und gleichzeitig neue Kosten verursachen.

Das Land Sachsen kündigte an, für 2009 und 2010 Haushaltsmittel von jeweils 500.000 Euro einzuplanen. Hiermit sollen Paare unterstützt werden, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden. „Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesrats“, sagte der Sprecher des sächsischen Sozialministeriums, Ralph Schreiber, der Zeitung.

Seit Anfang 2004 werden nur noch drei künstliche Befruchtungsversuche durch die Krankenkassen unterstützt. Anspruchsberechtigt sind zudem nur noch Frauen im Alter von 25 bis 40 Jahren und Männer bis zu 50 Jahren. Außerdem gilt eine 50-prozentige Kostenbeteiligung.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Länderkammer nun einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem diese Einschränkungen zurückgenommen werden. © ddp/kna/aerzteblatt.de

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