56. Kongress der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Berlin, ICC, 19. bis 22. September 2006
Frauen in Deutschland mit Kinderwunsch dürfen nicht schlechter behandelt werden als im Ausland
Berlin, 19. September 2006 – Mehrlingsschwangerschaften stellen sowohl für die Mutter als auch das Ungeborene ein gesundheitliches Problem dar. Bei der „künstlichen Befruchtung“ entstehen überhäufig Zwillinge oder Drillinge. Anders als im Ausland verbietet in Deutschland das Embryonenschutzgesetz die Einpflanzung eines Embryos, der nach vorhergehender Untersuchung am ehesten eine Chance hat, sich einzunisten und zu entwickeln. Durch die Einpflanzung mehrerer Embryonen versucht man hierzulande die Schwangerschaftsrate bei „künstlicher Befruchtung“ zu verbessern, nimmt so aber auch das höhere Risiko in Kauf.
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