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23.01.05

Krankenkasse zahlt nicht für künstliche Befruchtung im Ausland

Eine Klage auf Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen die im Ausland vorgenommen wurden wurde vom Sozialgericht in Frankfurt abgelehnt. Die Klage eines Ehepaares, dass die Befruchtungskosten einer Behandlung in Belgien in Höhe von 6000 € von der Krankenkasse erstattet haben wollte, wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese Kosten nicht von der mit der Behandlung einhergegangen Präimplantationsdiagnostik (PID) zu trennen seien. Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik werden dort nur nichtgeschädigte Embryonen für die Implantation verwendet. Viele Paare gehen für eine künstliche Befruchtung ins Ausland, da die PID in Deutschland verboten ist.

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