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27.06.08

Niederlande erlauben Embryo-Selektion bei drohendem Krebs

Die niederländische Regierung hat der Embryo-Selektion bei drohender Vererbung bestimmter Krebsgene zugestimmt. Dies soll im Rahmen der sogenannten Präimplantationsdiagnostik vor allem für Gefährdung durch erblichen Brust- oder Darmkrebs gelten, beschloss das Kabinett am Freitag in Den Haag.

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01.04.08

Vor der Befruchtung: Neuer Gentest für alle Chromosomen

Wiener Mediziner bieten nun verbesserte Präimplantationstests an.

Vorerst kostenlos im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie. Die einen versprechen sich durch die „Präimplantationsdiagnostik“ (PID), mehr Frauen ihren Kinderwunsch erfüllen zu können. Die anderen sehen darin einen ethisch nicht zu rechtfertigenden Eingriff; befürchtet werden bisweilen sogar Tests auf bestimmte genetisch verursachte Krankheiten – Stichwort: Eugenik. Tatsache ist jedenfalls, dass die PID angewandt wird. Auch in Österreich, seit die beiden Professoren Markus Hengstschläger und Wilfried Feichtinger im Jahr 2005 die sogenannte „Polkörper-Analyse“ eingeführt haben.

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17.02.08

Dossier Embryonenforschung (PND, PID)

Auf Aerzteblatt.de gibt es ein Dossier zum Thema Embryonenforschung, in dem nahezu alle DÄ-Beiträge, Gesetze und Stellungnahmen seit dem Jahr 2000 zusammengetragen werden. So findet man neben den Beiträgen der DÄ-Redakteurinnen und -Redakteure zu diesen Themen sowie Aufsätze und Kommentare von Ärzten, Wissenschaftlern und Theologen auch den Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik, wichtige Gesetze, wie das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz, Positionspapiere und Stellungnahmen sowie die Entschließungen der Deutschen Ärztetage.

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05.09.07

Wissenschaftler für die Zulassung von PID

Berlin – Eine Arbeitsgruppe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften hat sich für eine Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland ausgesprochen. Die in mehreren europäischen Ländern zugelassene Untersuchung eines außerhalb des Mutterleibes gezeugten Embryos solle „unter strengen Rahmenbedingungen“ erlaubt werden, heißt es in dem Forschungsbericht "Gendiagnostik in Deutschland", den die interdisziplinäre Arbeitsgruppe "Gentechnologiebericht" der Akademie am Dienstag in Berlin vorstellte. Darin mahnt sie auch eine einheitliche gesetzliche Regelung für Gentests an.

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06.06.07

Urteil: Kasse muss Gentest an Embryo nicht bezahlen

Krankenkassen sind nicht verpflichtet, einer Versicherten mit einem Gendefekt eine künstliche Befruchtung und einen anschließenden Gentest des Embryos zu finanzieren. Das hat das Berliner Sozialgericht in einem Urteil klargestellt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fragestellung wurde eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen. Geklagt hatte eine 32-jährige Berlinerin, die an der x-chromosomal vererbten Septischen Granulomatose leidet.

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"Designer-Babys" wird es nie geben

Sie werden populär als "Designer-Babys" - oder absurd als "Gen-Kinder" - bezeichnet, was mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat: Kinder, die nach künstlicher Befruchtung und vor Übertragung in den Uterus bei einer Präimplantationsdiagnostik (PID) aus mehreren Embryonen ausgewählt werden.

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Immer mehr Länder erlauben die Auswahl von Embryonen

Was in Deutschland weiterhin aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 nicht erlaubt ist, wird jetzt - wie bereits in einigen anderen Ländern - auch in Schweden schon bald Realität sein: Die Behörden haben dort erstmals einer Präimplantationsdiagnostik (PID) mit HLA-Typisierung zugestimmt. Bei dieser PID-Methode erfolgt die Auswahl des künstlich gezeugten Embryos in der Kulturschale anhand der Gewebeverträglichkeits-Merkmale HLA (human leukocyte antigen, HLA-Typisierung).

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20.09.06

Frauen in Deutschland schlechter behandelt?

56. Kongress der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Berlin, ICC, 19. bis 22. September 2006
Frauen in Deutschland mit Kinderwunsch dürfen nicht schlechter behandelt werden als im Ausland

Berlin, 19. September 2006 – Mehrlingsschwangerschaften stellen sowohl für die Mutter als auch das Ungeborene ein gesundheitliches Problem dar. Bei der „künstlichen Befruchtung“ entstehen überhäufig Zwillinge oder Drillinge. Anders als im Ausland verbietet in Deutschland das Embryonenschutzgesetz die Einpflanzung eines Embryos, der nach vorhergehender Untersuchung am ehesten eine Chance hat, sich einzunisten und zu entwickeln. Durch die Einpflanzung mehrerer Embryonen versucht man hierzulande die Schwangerschaftsrate bei „künstlicher Befruchtung“ zu verbessern, nimmt so aber auch das höhere Risiko in Kauf.

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10.05.06

London will bei künstlicher Befruchtung Gentest auf Krebs erlauben

London - In Großbritannien soll es demnächst möglich sein, künstlich befruchtete Eizellen vor dem Einsetzen in den Mutterleib auf Krebsgene zu untersuchen. Dies jedenfalls empfiehlt der zuständige Arbeitsausschuss der Nationalen Behörde für Reproduktionsmedizin (HFEA).

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01.03.06

Spanien will künstliche Schaffung von Designer-Babys erlauben

Bestimmte Kinder werden zur Rettung kranker Geschwister selektioniert, die Neuregelung soll nur "in äußerst schweren Fällen" zulässig sein.

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19.02.06

Spanien erlaubt Embryonen-Auswahl bei künstlicher Befruchtung

Madrid (epd). In Spanien dürfen bei der künstlichen Befruchtung künftig gesunde Embryonen ausgewählt und später zu Therapiezwecken eingesetzt werden. Das spanische Parlament erlaubte dies Rundfunkberichten zufolge am Donnerstag mit einem neuen Gesetz. Damit können im Reagenzglas befruchtete Eizellen später zur Therapie eines bei der gleichen Befruchtung gezeugten und später schwer erkrankten Kindes eingesetzt werden.

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04.02.06

Großbritannien: Regierungsberater mahnen zur Vorsicht bei PID

Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "Großbritannien: Regierungsberater mahnen zur Vorsicht bei PID"

London - Das bioethische Beratungsgremium der britischen Regierung hat einen vorsichtigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) angemahnt. Die genetische Untersuchung von Embryonen vor ihrer Einsetzung in den Mutterleib dürfe nicht zum Regelfall werden, betonen die Experten in ihrem Bericht zur Reproduktionsmedizin, wie die britische Tageszeitung "Guardian" vom Mittwoch berichtete. Nicht jede neue Analysetechnik müsse angewandt werden, nur weil sie möglich sei. Paare dürften nicht zu solchen genetischen Untersuchungen gedrängt werden, so das Gremium.

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19.01.06

Künstliche Befruchtung: Kommission für Vorgaben-Lockerung

Künstliche Befruchtung: Kommission für Vorgaben-Lockerung | Yahoo! Nachrichten

Mainz (dpa) - Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hat sich für eine Lockerung der gesetzlichen Vorgaben bei der künstlichen Befruchtung ausgesprochen. Die Auflage, nicht mehr als drei Embryonen zu erzeugen, sollte aufgehoben werden, heißt es in einem am Mittwoch in Mainz vorgestellten Bericht der Landeskommission zum Thema "Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz".

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01.06.05

Liberale fordern Legalisierung von PID

BERLIN (MedCon) - In zehn europäischen Staaten wird die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin bereits angewendet. Hierzulande wird dies durch das strenge Embryonenschutzgesetz verhindert. Nun hat die FDP das Thema "Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik" erneut aufgerollt.

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28.04.05

Langzeitsicherheit bei Präimplantationsdiagnostik ungeklärt

Nicht alle überprüften Kinder werden weiter begleitet

London (pte) - Britische Experten warnen, dass die Langzeitsicherheit der Untersuchung von Embryos auf genetische Erkrankungen nicht überprüft wird. Die Präimplantationsdiagnostik (Preimplantation genetic diagnosis/PGD) ermöglicht die Überprüfung, ob ein Embryo frei von Erbkrankheiten ist. Dafür muss dem rund drei Tage alten Embryo eine Zelle entnommen werden. Nicht alle nach einer PGD geborenen Kinder werden weiter begleitet und auf etwaige Nebenwirkungen des Eingriffes untersucht. Eine entsprechende gesetzliche Regelung fehlt derzeit. Seit 1990 sollen laut BBC mehr als 1.000 Kinder nach einer Präimplantationsdiagnostik geboren worden sein.

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14.02.05

Wiener Ärzte steigern In-vitro-Erfolgsrate durch Einnistungsspritze auf fast 50 Prozent

Reproduktionsmedizin: Einnistung der be-fruchteten Eizelle ist die letzte große Frage
Die Nestbauer: Wiener Ärzte steigern In-vitro-Erfolgsrate durch Einnistungsspritze auf fast 50 Prozent

Wiener Fortpflanzungsmediziner behaupten, sie können die Schwangerschaftsrate bei der In-vitro-Fertilisation auf 50 Prozent steigern. Tatsächlich ist die Einnistung der befruchteten Eizelle die letzte große Frage der Reproduktionsmedizin.

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23.01.05

Unbefriedigende Rechtslage zu PID

Ärzte Zeitung, 02.07.2004
Unbefriedigende Rechtslage zu PID
Von Philipp Grätzel von Grätz

Das deutsche Recht verbietet nicht nur die genetische Präimplantationsdiagnostik (PID). Es gestattet auch nicht die rein morphologisch-mikroskopische Auswahl von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung. Die Auswahl aber ist Voraussetzung dafür, daß die Übertragung einzelner Embryonen (SET, single embryo transfer) möglich wird, ohne daß dadurch die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft zu stark abnimmt.

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Kein Geld für IvF im Ausland

Ärzte Zeitung, 07.10.2004
Kein Geld für IvF im Ausland
Sozialgericht lehnt Klage auf Kostenübernahme ab

FRANKFURT/MAIN (dpa). Künstliche Befruchtungen, die deutsche Bürger im Ausland vornehmen lassen, müssen weiterhin nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

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