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01.03.06

Kasse muss nur Leistung der Hebamme zahlen

KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten einer Entbindung im Hebammen-Geburtshaus nicht voll bezahlen. Wie bei einer ambulanten Geburt sind nur die reinen Hebammenkosten erstattungsfähig, heißt es in einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.

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